Dingliche Rechte

Dingliche Rechte

Dingliche Rechte, sind Rechte an Sachen, entweder totale wie Eigenthum oder partielle (jura in re) wie Servituten, Emphyteuse, Superficies u. Pfand. Dingliche Klagen, siehe actiones in rem.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Dingliche Rechte — Dingliche Rechte, Sachenrechte, diejenigen Rechte, welche zum Gegenstand unmittelbar eine Sache haben, z.B. Dienstbarkeiten, Pfandrechte. Dingliche Klage, diejenige, welcher ein solches Recht zugrunde liegt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • beschränkte dingliche Rechte — dingliche Rechte an einer Sache, die ihrem Inhaber nur einen Ausschnitt aus dem Eigentumsrecht gewähren: ⇡ Nießbrauch, ⇡ Grunddienstbarkeiten, ⇡ beschränkte persönliche Dienstbarkeit, ⇡ Vorkaufsrecht, ⇡ Reallasten und v.a. ⇡ Grundpfandrechte …   Lexikon der Economics

  • subjektiv-dingliche Rechte — dem jeweiligen Eigentümer eines anderen ⇡ Grundstücks zustehende ⇡ dingliche Rechte, z.B. Grunddienstbarkeiten, Überbaurente, Notwegrente …   Lexikon der Economics

  • Dingliche Klagen — (Actiones in rem), diejenigen Klagen, welche ihrer Natur nach nicht gegen eine einzelne, durch ein Obligationsverhältniß bestimmt bezeichnete Person Statt finden, sondern von dem Berechtigten schlechthin gegen jeden Besitzer einer Sache, od. wer… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • grundstücksgleiche Rechte — ⇡ dingliche Rechte, die wie ⇡ Grundstücke behandelt werden; sie erhalten ein eigenes Grundbuchblatt und können belastet werden, z.B. ⇡ Abbaurecht, ⇡ Bergwerkseigentum, ⇡ Erbbaurecht, ⇡ Wohnungseigentum …   Lexikon der Economics

  • grundstücksgleiche Rechte — grundstücksgleiche Rechte,   dingliche Rechte, die wie Grundstücke behandelt werden, so das Erbbaurecht und das Wohnungseigentum, auch das nach dem Recht der DDR entstandene Gebäudeeigentum (Gebäude) …   Universal-Lexikon

  • Sachenrecht (Liechtenstein) — Das Sachenrecht (SR) regelt die Rechtsbeziehung zwischen körperlichen Sachen bzw. Tieren und Menschen. Es ist das Recht der dinglichen Güterzuordnung.[1] Zu den körperlichen Gegenständen[2] gehören dabei bewegliche Sachen[3] (Fahrnis) und… …   Deutsch Wikipedia

  • Dingliches Recht (Deutschland) — Als dingliche Rechte bezeichnet man in der deutschen Rechtswissenschaft Rechte, die gegenüber jedermann wirken. Es handelt sich damit um absolute Rechte. In der juristischen Ausbildung am bedeutsamsten sind die dinglichen Rechte, welche die… …   Deutsch Wikipedia

  • Eisenbahnbücher — Eisenbahnbücher, Pfandbücher (ground registers; registres terriers du domaine des chemins de fer), besondere neben den allgemeinen Grundbüchern bestehende Grundbücher zur Evidenz des im Bahnunternehmen vereinigten Sach und Rechtsbestandes und zur …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Sachenrecht (Schweiz) — Das Sachenrecht ist in der Schweiz ein Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen von Personen zu Sachen. Es ist in der im vierten Teil (Art. 641 977) des Zivilgesetzbuches geregelt. Sachenrechte sind absolute Rechte, das heisst, sie… …   Deutsch Wikipedia

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