Gesammtforderungen, Gesammtschulden

Gesammtforderungen, Gesammtschulden

Gesammtforderungen, Gesammtschulden, unter mehren Personen in der Weise, daß jeder Antheiler zunächst nur mit einem Theile betheiligt ist, alle zusammen aber für das Ganze, jeder für den andern subsidiär verbunden bleibt.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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