Gespilderecht

Gespilderecht

Gespilderecht. Wie das Näherrecht (Erblosung, Retract, Zugrecht) im Mittelalter den nächsten Erben das Recht gab, binnen Jahr und Tag das veräußerte Gut gegen Uebernahme des Preises vom Erwerber zurück zu begehren, so gab das G. oder Theillosung eine ähnliche Befugniß den Getheilen d.h. denen, welche Grundstücke besitzen, die früher mit dem veräußerten zu einem Ganzen verbunden waren.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Gespilderecht — (Retractus ex jure congrui), das Näherrecht, welches dem Besitzer des einen Theiles einer getheilten Sache in Ansehung des im Besitz eines Anderen gewesenen u. nun von demselben an einen Dritten verkauften anderen Theiles zusteht. Nach der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gespilderecht — Gespilderecht, s. Näherrecht …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gespilderecht — Gespilderecht, s. Retrakt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Näherrecht — (Abtrieb, Abtrifft, Anfall, Ansprache, Beschüttung, Einsprache, Einstand, Zugrecht, Losung, lateinisch Retractus),[649] die Befugniß einer Person, eine fremde von ihrem Eigenthümer an einen Dritten verkaufte Sache von diesem Dritten, so wie von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Retractus — (lat.), Zurückziehung; Jus retractus[67] (Retractrecht), so v.w. Näherrecht, s.d.; R. ex jure congrui, Gespilderecht. R. gentilitius, Erblosung, s.u. Näherrecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schaltungsrecht — Schaltungsrecht, so v.w. Gespilderecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Spaltrecht — Spaltrecht, so v.w. Gespilderecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Spaltungsrecht — Spaltungsrecht, s. Gespilderecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Theillosung — Theillosung, so v.w. Gespilderecht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Untheilbarkeit der Landgüter — Untheilbarkeit der Landgüter, die Eigenschaft, vermöge deren gewisse Landgüter überhaupt nicht od. wenigstens nicht ohne besondere obrigkeitliche Genehmigung in kleinere Parcellen zerstückelt werden dürfen, sondern immer in ihrem ganzen Complex… …   Pierer's Universal-Lexikon

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