Kanzlei

Kanzlei

Kanzlei (cancellaria), ursprünglich ein mit Schranken (cancellis) umgebener Ort zur Ausfertigung von Urkunden, Gerichtsurtheilen u. dgl., später der Name für höhere Gerichtsbehörden, auch für höhere oder niedere Regierungsbehörden. Der K.styl ist die Ausdrucksweise, in welcher eine Verfügung erlassen wird; seine Zweckmäßigkeit leuchtet ein, da eine feste Form sowohl für die Deutlichkeit u. Bestimmtheit als wegen des nothwendigen Zurücktretens aller Persönlichkeit gefordert wird; lächerlich wird er aber, wenn er veraltete Ausdrucksweisen beibehält und sich in endlosen Perioden mit Mühe dahinschleppt. K.schrift, der Gegensatz der Kurrentschrift, größer, geschnörkelt, gewöhnlich nur mehr in den ersten Zeilen für Documente gebraucht.


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  • Kanzlei — Kanzlei …   Deutsch Wörterbuch

  • Kanzlei — Kanzlei, 1) Ausfertigungsbehörde, welche mit jeder höheren Landesstelle verbunden, jedoch von derselben getrennt u. ihr subordinirt ist. Zu ihr gehören: das Secretariat, welches aus mehren Secretären besteht, zur Führung der Protokolle u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kanzlei — (Kanzelei, lat. Cancellaria, franz. Chancellerie, engl. Chancery), ursprünglich der mit Schranken (cancelli) umgebene Ort, wo die öffentlichen Urkunden, landesherrlichen Reskripte, Gerichtsurteile etc. ausgefertigt wurden; der erste Beamte hieß… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kanzlei — (lat. cancellarĭa), ursprünglich der mit Schranken (cancelli) umgebene Ort zur Ausfertigung öffentlicher Urkunden; später auch Name höherer Gerichte (Justiz K.); jetzt gewöhnlich der Subalternpersonal der Behörden (Kanzlisten, Schreiber), dere… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kanzlei — Kanzlei, die Stelle, der der eigentliche Schreibdienst (Herstellung von Reinschriften, Vervielfältigung von Schriftstücken) und in der Regel auch der Absendedienst (Kuvertieren, Adressieren u.s.w. der Schriftstücke) obliegt. Zur Vereinfachung des …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Kanzlei — Sf erw. obs. (14. Jh.), spmhd. kanzelīe Entlehnung. Formal mit Adaptionssuffix īe entlehnt aus l. cancellī m. (ursprünglich Pl.) Schranken ; in der Bedeutung aber eine Wiedergabe von ml. cancellaria Verwaltungsbehörde, Schreibstube des Kanzlers …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Kanzlei — Der Begriff Kanzlei ( mhd. kanzelie, ursprünglich der mit Schranken eingehegte Raum einer Behörde, besonders eines Gerichtshofes; zu lat. cancelli Schranken[1]) bezeichnet heute häufig das Büro eines Rechtsanwalts (Anwaltskanzlei) oder Notars… …   Deutsch Wikipedia

  • Kanzlei — Anwaltsbüro * * * Kạnz|lei 〈f. 18〉 1. Büro, Dienststelle, Ausfertigungsbehörde (NotariatsKanzlei, RechtsanwaltsKanzlei) 2. dem Staatsoberhaupt unmittelbar unterstehende Verwaltungsbehörde (BundesKanzlei, StaatsKanzlei) [<mhd. kanzelie, urspr …   Universal-Lexikon

  • Kanzlei — Kanz|lei 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. Dienststelle, Büro, Schreibstube, Ausfertigungsbehörde; NotariatsKanzlei; RechtsanwaltsKanzlei 2. dem Staatsoberhaupt unmittelbar unterstehende Verwaltungsbehörde; BundesKanzlei; ReichsKanzlei; StaatsKanzlei… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kanzlei — die Kanzlei, en (Mittelstufe) Büro, das von einem Rechtsanwalt geführt wird Synonym: Anwaltsbüro Beispiele: Seine Kanzlei ist in der ganzen Stadt bekannt. Ich habe sie in ihrer Kanzlei besucht …   Extremes Deutsch

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