Mutschirung

Mutschirung

Mutschirung, im Mittelalter die abwechselnde Regierung eines Landes durch 2 oder mehre nachgelassene Söhne, die dasselbe nicht theilen durften und nicht gemeinschaftlich regieren wollten.


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  • Mutschirung — bricht keine gesammte Hand. – Eisenhart, 695; Estor, II, 252; III, 1143; Eiselein, 480; Hillebrand, 83, 110a; Pistor., VI, 3; Simrock, 7217; Graf, 580, 74. Unter der »gesammten Hand« ist die Belohnung zu verstehen, nach welcher mehrere zugleich… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Mutschirung — Mutschirung, im Mittelalter die Regierungsform, nach welcher mehre Fürsten in einem Lande abwechselnd in der Weise regierten, daß, so lange die Landestheilung noch nicht en schieden war, der andere später den Besitz des et stern u. dieser den von …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Sachsen [3] — Sachsen (Gesch.). I. Sachsen Wittenberg unter den Askaniern als Herzöge u. Kurfürsten von S. 1180–1422. Bernhard von Askanien, welcher von seinem Vater Albrecht das Land um Wittenberg erhalten hatte u., nachdem ihm nach der Auflösung des… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Thronfolge — Thronfolge, in Staaten mit monarchischer Verfassung der rechtmäßige Übergang der Souveränetät (s.d.) auf eine andere Person nach dem Wegfall des bisherigen Staatsherrschers, sei es durch dessen Ableben od. auf andere Weise. Die Grundsätze über… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Todttheilung — (Tottheilung, Dattheilung, Grund u. Todtheilung, Divisio totalis, D. perfecta, D. in specie), die Theilung der landesherr Sonderung des Eigenthums u. der Lehns u. Geschlechtsgemeinschaft eintrat, nach welcher auch, so lange noch in der Linie, auf …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Örterung — Örterung, im Mittelalter eine Übereinkunft von Fürstenfamilien, bes. Brüdern, namentlich der sächsischen aus dem Stamme Wettin, worin Einem die Regierung des Landes, dem Andern aber ein Schloß u. eine Apanage angewiesen wurde, wodurch die Ö. von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Jena — Jena, 1) Amt im Kreise Weimar Jena (Großherzogthum Weimar), ohne die Stadt J. 8200 Ew.; J. war ehedem, von 1672–90, Herzogthum einer Nebenlinie von Weimar, von Bernhard, Sohn des Herzogs Wilhelm von Sachsen Weimar, errichtet, mit dessen Sohn… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Grundtheilung, die — Die Grundtheilung, plur. die en, eine solche Theilung unbeweglicher Güter, wodurch zugleich das Geschlechtseigenthum aufgehoben wird, die Todtheilung; zum Unterschiede von der Mutschirung …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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