Nichtigkeit

Nichtigkeit

Nichtigkeit, Nullität, Rechtsungültigkeit. Sei es ein Rechtsgeschäft selbst oder ein Akt eines Prozesses, denen die gesetzlichen Bedingungen zur Gültigkeit abgehen u. die daher mit der N. klage (N.beschwerde, querela nullitatis) nichtig erklärt, aufgehoben worden.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Nichtigkeit — Nichtigkeit,die:1.〈etw.völligUnwichtiges〉Nichts·Belanglosigkeit·Kleinigkeit·Petitesse·Quisquilien♦umg:Läpperei·Quark·Kinkerlitzchen(Pl)·Kleinkram·Peanuts;auch⇨Nebensache–2.〈etw.gegenüberderGrößedesSeinsbzw.GottesvölligUnbedeutendes〉gehoben:Eitelke… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Nichtigkeit — ist: Unwirksamkeit, der Rechtsbegriff Unwirksamkeit ex tunc (von Anfang an) Vanitas, die Vergänglichkeit alles Irdischen Nihilismus, weltanschauliches Grundprinzip, das Nichtanerkennen von Moral und tradierten Wertvorstellungen …   Deutsch Wikipedia

  • Nichtigkeit — (Nullität), in der Rechtssprache die völlige Ungültigkeit einer Rechtshandlung, so daß sie rechtlich als nicht geschehen anzusehen ist. Die Folge davon ist, daß die N. für und gegen jeden ihre Wirkung ausübt, daß sie vom Richter von Rechts wegen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Nichtigkeit — 1. ↑Inanität, ↑Nullität, 2. Lappalie …   Das große Fremdwörterbuch

  • Nichtigkeit — Kinkerlitzchen (umgangssprachlich); Kleinigkeit; Lappalie; Unwirksamkeit * * * Nịch|tig|keit 〈f. 20〉 I 〈unz.〉 1. 〈Rechtsw.〉 die Unwirksamkeit staatl. od. privater Rechtsakte, Ungültigkeit 2. 〈allg.〉 Wertlosigkeit ● die Nichtigkeit alles… …   Universal-Lexikon

  • Nichtigkeit — nicht: Das heute als Adverb verwendete Wort (mhd. niht, ahd. niwiht) ist aus ahd. ni ‹eo› wiht »nicht ‹irgend›etwas« entstanden. Die Negativpartikel ahd. ni steckt z. B. auch in ↑ nein und ↑ nie (vgl. ↑ un...); über ahd. eo, io »immer,… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Nichtigkeit, die — Die Nichtigkeit, plur. inus. der Zustand, die Eigenschaft eines Dinges da es nichtig ist, in allen Bedeutungen dieses Wortes. Die Nichtigkeit eines Vertrages, eines Versprechens, dessen Ungültigkeit, Nullität. Die Nichtigkeit der guten Werke, des …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Nichtigkeit — I. N. eines Rechtsgeschäfts: 1. Begriff: Vollständige rechtliche Wirkungslosigkeit eines ⇡ Rechtsgeschäfts (v.a. eines Vertrages). 2. N. tritt ein, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) oder die guten Sitten (§ 138… …   Lexikon der Economics

  • Nichtigkeit — Nịch|tig|keit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Unwirksamkeit — Nichtigkeit * * * Ụn|wirk|sam|keit 〈f. 20; unz.〉 unwirksame Beschaffenheit * * * Ụn|wirk|sam|keit, die; : das Unwirksamsein. * * * Unwirksamkeit,   Recht: Ungültigkeit oder Vernichtbarkeit eines Rechtsakts. Unwirksamkeit tritt bei… …   Universal-Lexikon

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