Nothzucht

Nothzucht

Nothzucht (stuprum violentum), durch rechtswidrige Gewalt erzwungene Vereinigung der Geschlechtstheile; nach der Carolina (u. in England) mit dem Tode, in den meisten Staaten mit Zuchthaus bestraft.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Nothzucht — (Notnunft, Stuprum violentum), die von einer Mannsperson mittelst wahrer Gewalt erzwungene widerrechtliche Schwächung eines ehrbaren erwachsenen Frauenzimmers (Mädchen od. Frau) wider deren ernstlichen Willen. Nach Römischem Rechte wurde eine… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nothzucht, die — Die Nothzucht, plur. inus. von Noth und ziehen. 1) * Eine jede Gewalt, welche man einem andern anthut und zufüget, auch der Zwang wider dessen Willen; eine veraltete Bedeutung, welche ehedem sehr häufig war, wo nothziehen und nothzögen auch… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Concurrenz der Verbrechen — (Concursus delictorum, Cumulus delictorum [verschieden von Concursus ad delictum, s.d.], Rechtsw.), ist alsdann vorhanden, wenn dem erlennenden Criminalrichter mehrere noch unbestrafte Verbrechen des nämlichen Verbrechers zur Aburtheilung in… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Fleischliche Verbrechen — (Fleisches od. Unzuchtsverbrechen, Delicta carnis), die Verbrechen, welche durch eine strafbare Befriedigung des Geschlechtstriebes begangen werden. Im Allgemeinen läßt sich annehmen, daß dergleichen Unthaten, insofern sie nicht mit Verletzung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Kessel — 1. Alte Kessel machen russig. – Simrock, 5565. 2. Alte Kessel schwertzen. – Lehmann, 7, 25. 3. Alte Kessel seynd rusig. – Lehmann, 7, 25; Braun, I, 1814. 4. Am e ruessige Kessel kammer (kann man) sich nidd sufer rywe. (Strasburg.) – Firmenich, II …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Nothklage — Nothklage, eine Klage über erlittene Gewaltthätigkeit, bes. Nothzucht …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Nöthigung — Nöthigung, der widerrechtliche Zwang eines Menschen zu einer nicht gewollten Handlung od. Lage durch physische Gewalt od. Androhung einer solchen. In privatrechtlicher Hinsicht macht eine solche N. das Geschäft nicht an sich nichtig, allein die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Obduction — (v. lat.), die gesetzmäßige Untersuchung eines Körperzustandes, od. auch sonst eines Stoffes, dessen Ausmittelung die Grundlage einer rechtlichen Entscheidung ist, von beglaubigten Sachverständigen u. nach gesetzlichen Formen bewirkt; kommt bes.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Raub — Raub, 1) (Rapina, Depraedatio, Grassatio, Robbaria, Abstrickung), nach Römischem Recht jede mit offenem Zwange ausgeführte körperliche Anmaßung einer beweglichen Sache, welche sich in fremdem Eigenthum u. nicht schon in der Detention des Thäters… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Schänden — Schänden, 1) einer Person od. Sache Schaden zufügen; 2) körperlich verletzen, verstümmeln, verunstalten; bes. aber 3) sittlich verletzen od. beschädigen, der Ehre berauben, entehren, zur Befriedigung der Wollust mißbrauchen; daher Schändung, so v …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”