Präcludiren

Präcludiren

Präcludiren, ausschließen; Präclusion, Ausschluß wegen Fristversäumniß; vgl. Frist.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Präcludiren — (v. lat.), ausschließen; daher Präclusion, das Ausschließen von gewissen Rechten, wenn Jemand eine (präclusivische) Frist verabsäumt hat; Präclusivbescheid, im Concurs das nach Abhaltung des Liquidationstermins vom Richter, welcher das… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ausschließen — Ausschließen, 1) (präcludiren), Einen seines Rechtes für verlustig erklären; 2) einem Gefangenen die Ketten vor dem Verhör od. bei der Entlassung aus dem Gefängniß abnehmen; 3) (Buchdr.), eine Zeile a., eine gesetzte Zeile im Winkelhaken… …   Pierer's Universal-Lexikon

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