Prästiren

Prästiren

Prästiren, darreichen, leisten; praestanda, Leistungen; praestita cautione, nach geleisteter Bürgschaft; Prästanten, die vorstehenden großen Orgelpfeifen; Prästation, Leistung; praestimonia, ursprünglich Stipendien für Studierende der Theologie, welche von dem Inhaber des Präsentationsrechts wohl auch an unpräbendirte Geistliche vergeben wurden.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Prästiren — (o. lat.), 1) leisten; Praestĭta cautione, nach geleisteter Bürgschaft. Praestanda, was geleistet werden muß; Praestanda prästiren, seine Obliegenheit erfüllen …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Culpam prästiren — Culpam prästiren, Schadenersatz leisten …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Johann Jacob von Wallhausen — Titelblatt Archiley Kriegskunst mit Porträt, Hanau 1617 Johann Jacobi von Wallhausen (* um 1580; † 1627) war ein deutscher Militärschriftsteller. Sein ursprünglicher Name war Johann Jacobi, der dann durch seinen Geburtsort ergänzt wurde …   Deutsch Wikipedia

  • Miethvertrag — (lat. Locatio conductio), der wesentlich zweiseitige Vertrag, durch welchen Jemand (Locator, Vermiether) dem Andern (Conductor, Miethsmann, Miether) gegen ein von Letzterem zu zahlenden Miethgeld (Miethzins, Merces, Pensio) den Gebrauch eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Mora [1] — Mora (lat.), 1) Verzug, Verzögerung, Dauer; bes. 2) die widerrechtliche Verzögerung einer Leistung, zu welcher Jemand verpflichtet ist. Sie setzt a) auf Seite des Schuldners (M. solvendi) eine fällige Schuld voraus, deren Nichterfüllung lediglich …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Praestanda — Praestanda, s. u. Prästiren …   Pierer's Universal-Lexikon

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  • Zahlung — (Solutio), 1) die in der Absicht, die Verbindlichkeit zu erfüllen, geschehende Leistung des Gegenstandes der Obligation an den zum Empfang fähigen Gläubiger, od. dessen befugten Stellvertreter, od. an denjenigen, welchem zahlen zu dürfen bei der… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ehe — (vom althochdeutschen ewa, eha, ea, e, d.i. Gesetz), 1) im weiteren Sinne früher jede Verbindlichkeit, daher Ehehasten, aus besonderer [494] Verbindlichkeiten stammende Hindernisse; 2) (Matrimonium), die durch Liebe bedingte gesetzmäßige… …   Pierer's Universal-Lexikon

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