Privatrecht

Privatrecht

Privatrecht, s. Civilrecht.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Privatrecht — Privatrecht, im subjektiven Sinne jede Befugnis, die der Einzelne erwerben und nach Willkür gebrauchen kann; im objektiven s.v.w. Bürgerliches Recht (s.d.). Über deutsches P. s. Deutsches Recht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Privatrecht — Jus privatus …   Das große Fremdwörterbuch

  • Privatrecht — Das Privatrecht (meist allgemein Zivilrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatrecht — Pri|vat|recht 〈[ va:t ] n. 11; unz.〉 Regelung der Rechtsverhältnisse der Einzelnen u. ihrer wirtschaftl. Zusammenschlüsse sowie des Staates u. a. Körperschaften, soweit sie dem Wettbewerb des Wirtschaftslebens unterliegen * * * Pri|vat|recht, das …   Universal-Lexikon

  • Privatrecht — Rechtssätze, die die rechtlichen Beziehungen der einzelnen zueinander nach dem Grundsatz der Gleichordnung regeln, z.B. ⇡ Bürgerliches Recht und Handelsrecht. Gegensatz: ⇡ Öffentliches Recht. Literatursuche zu  Privatrecht auf www.gabler.de …   Lexikon der Economics

  • Privatrecht — Pri|vat|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Privatrecht — Internationales Privatrecht, kurz IPR, ist der Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Geschichte → Geschichte… …   Deutsch Wikipedia

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