Regredienterbin

Regredienterbin

Regredienterbin. Im Erbverzicht einer Tochter kommt öfters der Vorbehalt vor »bis auf den ledigen Anfall«, d.h. der Vorbehalt des Erbrechtes der Verzichtenden beim Aussterben des ganzen Mannsstamms; aber es konnte dann leicht Zweifel entstehen, ob in diesem Fall die Erbtochter des letzten Manneserben oder ob die Verzichtende als R. den Vorzug habe, eine Frage, die verschieden beantwortet wird.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Престолонаследие — преемство верховной власти в монархиях. Различают 3 вида преемства: по избранию, по назначению предшественником и по закону наследственная монархия. I. Избрание короля народом или определенной, предназначенною к тому комиссией в настоящее время… …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Tochter — Tochter, 1) ein Kind weiblichen Geschlechtes, in Bezug auf dessen Eltern betrachtet. Entsprechend der geringeren physischen Kraft des weiblichen Geschlechtes u. seiner den Geschäften des öffentlichen Lebens abgewendeten Bestimmung, findet sich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbtochter — nennt man eine Tochter, die eine Landesherrschaft, Landgüter oder einen Bauerhof nur deshalb erbt, weil ihr Vater der letzte eines Mannesstammes war, der die Weiber von der Erbfolge ausschließt. In frühern Jahrhunderten ward der E. oftmals die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Regrediénterbschaft — Regrediénterbschaft, im deutschen Lehn und Privatfürstenrecht diejenige Erbfolge, wonach bei dem Erlöschen des Mannesstammes nicht die nächste weibliche Verwandte des letzten männlichen Sprosses (die Erbtochter, s. d.) und deren männliche… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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