Reichsstädte

Reichsstädte

Reichsstädte, im deutschen Reich die unter Kaiser und Reich unmittelbar stehenden Städte, mit Landeshoheit auf ihrem Gebiet, mit Sitz u. Stimme auf den Reichs- und Kreistagen. Die R. bildeten sich theils aus den Römerstädten im Westen, theils aus den Gränzfestungen, die anfangs unmittelbar unter dem Kaiser standen, theils durch kaiserl. Gunst gegenüber rebellischen Fürsten, theils emancipirten sich auch manche Städte von den Landesherren durch Loskauf oder Waffengewalt. Ihre Verfassung war anfangs aristokratisch, gestaltete sich später durch die Zünfte meistens demokratisch um und wurde später, besonders durch Karl V., meistens oligargisch mit 2 Räthen, einem engern, dem regierenden und einem größeren, dem gesetzgebenden. Manche R. wurden von schwachen Kaisern an Fürsten verpfändet, andere von Fürsten überwältigt, doch betrug deren Zahl im vor. Jahrh. noch 51 (14 nahmen auf den Reichstagen die rheinische, 37 die schwäbische Bank ein); der Reichsdeputationshauptschluß, der Preßburger Friede und der Rheinbund machte allen ein Ende; 1815 erhielten jedoch Frankfurt a. M., Bremen, Hamburg und Lübeck ihre Selbständigkeit zurück.


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  • Reichsstädte — Reichsstädte, im ehemaligen Deutschen Reich die Städte, die unmittelbar unter dem König (Kaiser) standen. Die ältesten R. waren die königlichen Pfalzstädte, die im Anschluß an Königspfalzen entstanden waren. Da die Zahl der Krongüter in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsstädte — Reichsstädte, im sonstigen Deutschen Reiche die Städte, welche Sitz u. Stimme auf dem Reichstage, nebst selbständiger Verfassung hatten u. unmittelbar unter Kaiser u. Reich standen. Die deutschen Städte waren theils von den Römern erbaut, theils… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reichsstädte — Reichsstädte, früher die unmittelbar unter dem Reiche stehenden deutschen Städte mit Landeshoheit in ihrem Gebiete und Sitz und Stimme auf dem Reichstage; ihre Verfassung stand unter Aufsicht und Garantie des Kaisers. Durch den… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reichsstädte — Reichsfreiheitsbrief der Stadt Lübeck aus dem Jahr 1226 Der Begriff Freie Reichsstadt bezeichnet umgangssprachlich im Heiligen Römischen Reich sowohl jene Stadtgemeinden, die keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstanden, als auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Reichsstädte — I Reichs|städte,   im Heiligen Römischen Reich die reichsunmittelbaren Städte, im Unterschied zu den Landstädten unter einem Landesherrn. Die ältesten Reichsstädte entstanden auf Königsgut (Reichsgut oder Hausgut; so die königlichen Pfalzstädte) …   Universal-Lexikon

  • Freie und Reichsstädte — Reichsfreiheitsbrief der Stadt Lübeck aus dem Jahr 1226 Die Freien Städte und die Reichsstädte wurden ab dem 15. Jahrhundert im Städtekolleg unter dem Sammelbegriff Freie und Reichsstädte zusammengefasst. Der Volksmund formte daraus die… …   Deutsch Wikipedia

  • Freie Reichsstädte — Reichsfreiheitsbrief der Stadt Lübeck aus dem Jahr 1226 Der Begriff Freie Reichsstadt bezeichnet umgangssprachlich im Heiligen Römischen Reich sowohl jene Stadtgemeinden, die keinem Reichsfürsten, sondern direkt dem Kaiser unterstanden, als auch… …   Deutsch Wikipedia

  • Paritätische Reichsstädte — Als Paritätische Reichsstadt wird der administrative Status einiger schwäbischer Städte bezeichnet. Überhaupt lag einst etwa die Hälfte der rund fünfzig Reichsstädte in Südwestdeutschland, viele davon waren seit der Reformation konfessionell… …   Deutsch Wikipedia

  • Freie Reichsstädte — Freie Reichsstädte, Ausdruck für alle im alten Deutschen Reich keinem Landesherrn unterstehenden Städte, sollte eigentlich nur auf einige vormalige Bischofsstädte, die nicht mit Reichssteuern belastet werden durften, angewendet werden. Vgl.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Freie Reichsstädte — Freie Reichsstädte, s. Freie Städte …   Kleines Konversations-Lexikon

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