Urtheil [2]

Urtheil [2]

Urtheil, lat. sententia, decretum, gerichtliche Entscheidung eines Rechtsstreites in Civil- und Criminalsachen; mit Erledigung der Hauptfrage (Definitiv-, Haupt-, End-U.) oder nur einer Zwischenfrage (Interlocut, Beweis-U.); freisprechend (s. absolutoria) oder verurtheilend (s. condemnatoria) oder blos von der Instanz entlassend, so daß die Sache künftig wieder aufgenommen werden kann (absolutio ab instantia, Verdachts-U.). Sind alle Rechtsmittel erschöpft, so ist das U. rechtskräftig und vollziehbar. Die U.e enthalten entweder nur den eigentlichen Rechtsspruch (so bei der Jury) oder dazu auch die U. sgründe (Erwägungsgründe, Motive), welche in der Regel einläßlich den Sachverhalt, die Beweise und die angelegten Rechtsgedanken auseinandersetzen. Insofern der U. sspruch sammt den U.sgründen zusammen ein Ganzes bildet, wird auch das ganze U. rechtskräftig.


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  • Urtheil [1] — Urtheil (Judicium), ist die Form der Verknüpfung od, Trennung der Begriffe, in welcher das Verhältniß derselben zu ihren Merkmalen od. zu einander zum Bewußtsein gebracht wird; od., insofern dieses Verhältniß in ihr ausgesprochen wird,[298] die… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Urtheil [2] — Urtheil (Erkenntniß, Sentenz, lat, Sententia, Decretum, Decisum), eine richterliche Entscheidung in Bezug auf den Gegenstand eines Rechtsstreites, sei dieselbe eine endliche (Sententia im engeren Sinne, S, definitiva, Endurtheil), welche im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Urtheil [1] — Urtheil, lat. judicium, woher das ital. giudizio, frz. jugement u. engl. judgment, nennt man in der Logik die Bestimmung des Verhältnisses zweier oder mehrer Begriffe zu einander. Es ist die weiteste Denkfunktion, ohne welche schon die Bildung… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Urtheil — 1. Alle die falsch Urtheil finden, soll der Teufel ewig binden. – Graf, 409, 61. »Und die falsche orteil vinden sol dir tewfil ewig binden.« (Gaupp, Landrecht, 57.) Die alten Rechtsbücher sprachen sehr scharf gegen ungerechte Richter, seien sie… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Urtheil, das — Das Urtheil, des es, plur. die e, ein altes, in verschiedenen nahe verwandten Bedeutungen übliches Wort. 1. Der Ausspruch eines Richters über eine streitige Sache, wodurch sie entschieden wird, sowohl in bürgerlichen als peinlichen Sachen. Ein… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Gericht (Urtheil) — 1. Alles weltliche Gericht muss man vom Könige empfangen. – Graf, 558, 51. Alle Rechtspflege kann nur im Namen des Staatsoberhauptes, das die Gesellschaft vertritt, geübt werden. Mhd.: Alle weltliche gericht mues man von dem kaiser emphahenn.… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Zum Urtheil beschließen — Zum Urtheil beschließen, so v.w. Absetzen 2) …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Richter — 1. Bist du nicht Richter, so sei auch nicht Schlichter. Verlangt, sich nicht ohne Beruf in fremde Streitigkeiten zu mischen. 2. Das ist der beste Richter, welcher am wenigsten von den Gesetzen weiss. So sagen die Engländer; es kann dies aber nur… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Zeuge — (Testis), eine Person, welche entweder dazu erwählt ist, um in Rücksicht einer Thatsache, von welcher die Entscheidung eines Rechtsstreites abhängt, auszusagen, was sie von jener, als Ereigniß betrachtet, mit ihren äußeren physischen Sinnen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Paulus, S. (81) — 81S. Paulus, Ap. (29. al. 30. Juni, 25. Jan., 6. Juli, 1. Sept., 18 Nov.). Der heil. Paulus, aus dem Stamme Benjamin, dessen früherer Name Saulus16 war, ist zu Tarsus (Juliopolis) in Cilicien geboren. Tiefe alte und volkreiche Handelsstadt am… …   Vollständiges Heiligen-Lexikon

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