Verjährung

Verjährung

Verjährung 1) Erwerb eines Rechtes durch langen ungestörten Besitz; erwerbende V., Adquisitiv-V., s. Ersitzung und usucapio. 2) Verlust des Klagrechts wegen Nichtanhebung desselben während 3, 10, 20, 40 u. mehr Jahren, je nach dem Rechtsverhältniß, um das es sich handelt: Exstinctiv-V., erlöschende V. 3) Im Strafrecht verjährt, je nach der Schwere des Vergehens, die Verfolgungsklage binnen 1, 3, 10, 20 u. mehr Jahren seit der bekannten Existenz des Verbrechens; seltener verjährt die ausgesprochene Strafe, wenn sie lange unvollzogen blieb.


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  • Verjährung — ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die strafrechtliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung — bedeutet im Bürgerlichen Gesetzbuch nur noch Anspruchsverjährung, d. h. Verlust von Rechten infolge von Nichtausübung durch eine bestimmte Zeit hindurch, während das Wort früher nicht selten auch von den richtiger als Ersitzung bezeichneten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verjährung — Verjährung, die Erwerbung von Rechten durch einen während einer bestimmten Zeit fortgesetzten Besitz (erwerbende V., Ersitzung) oder der Verlust von Rechten (z.B. Forderungen) nach einer bestimmten Zeit wegen Nichtsausübung (erlöschende V.). Die… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verjährung — ↑Präskription …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verjährung — Ver|jäh|rung 〈f. 20〉 das Verjähren, Verlust der Gültigkeit nach einer gesetzl. Frist * * * Ver|jäh|rung, die; , en: das Verjähren, Verjährtsein: die V. eines Verbrechens. * * * Verjährung,   Präskription,    1) im Privatrecht der Verlust der… …   Universal-Lexikon

  • Verjährung — I. Allgemeines:Der V. unterliegen alle Ansprüche. Ausgenommen sind v.a. bestimmte familienrechtliche Ansprüche (§ 194 II BGB), Ansprüche auf Aufhebung von ⇡ Gemeinschaften (§§ 758, 2042 II BGB), auf ⇡ Grundbuchberichtigung oder solche aus… …   Lexikon der Economics

  • Verjährung (Deutschland) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung (Österreich) — Verjährung ist im Zivilrecht der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Im öffentlichen Recht führt die Verjährung regelmäßig zum Erlöschen des Anspruchs. Die… …   Deutsch Wikipedia

  • Verjährung — Ver|jäh|rung …   Die deutsche Rechtschreibung

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