Bürgerlicher Tod

Bürgerlicher Tod

Bürgerlicher Tod, Verlust aller bürgerlichen Rechte auf Lebenszeit, so daß selbst die Ehe als getrennt gilt und das Vermögen den Erben zufällt. eine Strafart einiger neueren Strafgesetzgebungen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Bürgerlicher Tod — Bürgerlicher Tod, eine ursprünglich dem Alterthum angehörige, in neuerer Zeit nur noch in einzelnen Gesetzgebungen, namentlich Frankreich beibehaltene Strafe, wo Einer das Bürgerrecht verliert. Bei den Römern unterschied man in dieser Beziehung:… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Bürgerlicher Tod — (franz. Mort civile), Verlust der persönlichen Rechtsfähigkeit. Das römische Recht ließ einen solchen infolge einer capitis deminutio maxima eintreten, d. h. durch den Verlust der Freiheit, der den in feindliche Gefangenschaft Geratenen oder zu… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bürgerlicher Tod — Bürgerlicher Tod, s. Capitis deminutio …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bürgerlicher Tod — Der bürgerliche Tod ist ein Rechtsinstitut, das in ganz Europa bis in das 19. Jahrhundert hinein als zusätzliche Strafverschärfung gegenüber verurteilten Kapitalverbrechern angewandt wurde. Es hatte nicht nur die vollständige Ehr und… …   Deutsch Wikipedia

  • Tod — Tod, das endgültige Aufhören des Stoffwechsels und aller auf ihm beruhender Lebensprozesse, erfolgt entweder durch Altersschwäche (Marasmus) oder durch Krankheit oder gewaltsame äußere Einflüsse. Beim Sterben (Übergang vom Leben zum T.) fällt… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Bürgerlicher Ungehorsam — Sebastian Loscher: Irdische und göttliche Gerechtigkeit (1536)[1] Ziviler Ungehorsam (von lat. civilis „bürgerlich“; deshalb auch: bürgerlicher Ungehorsam) ist eine Form politischer Partizipation, deren Wurzeln bis in die Antike zurückreichen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsfähig — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtsperson — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtspersönlichkeit — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtssubjekt — Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Im Gegensatz zu einem solchen Rechtssubjekt stehen Rechtsobjekte, die nicht Träger von Rechten und Pflichten, sondern Gegenstand von Rechten und Pflichten… …   Deutsch Wikipedia

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