Contrahent

Contrahent

Contrahent, lat., wer einen Vertrag abschließt; contrahiren, einen Vertrag schließen; zusammenziehen.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Contrahent — Con tra*hent, a. [L. contrahens, p. pr. See {Contract}.] Entering into covenant; contracting; as, contrahent parties. [Obs.] Mede. [1913 Webster] …   The Collaborative International Dictionary of English

  • contrahent — ˈkän.trəhənt adjective Etymology: Latin contrahent , contrahens, present participle of contrahere more at contract : entering into covenant : contracting one of the parties contrahent …   Useful english dictionary

  • contrahent — con·tra·hent …   English syllables

  • contrahent —   n. & a. (party) entering into contract …   Dictionary of difficult words

  • Pactum — (lat.), 1) im Allgemeinen jeder Vertrag; 2) nach Römischem Rechte eine formlose vermögensrechtliche Übereinkunft mehrer Personen, welche aber nicht geeignet war, eine klagbare Obligation zu Stande zu bringen, weil ihr die Voraussetzungen eines… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatspapiere — (Staatsschuldscheine, Staatsobligationen, Fonds, Stocks, Effets publics), die den Staatsgläubigern über die ihnen gegen den Staat zustehenden Forderungen ausgestellten Schuldscheine. Die S. unterscheiden sich danach wesentlich von dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pacht — (lat. Locatio, Conductio), der wesentlich zweiseitige Vertrag, vermöge dessen der eine Contrahent (Verpachter, Locator) eine bewegliche od. unbewegliche Sache, od. auch beides zugleich, dem andern Contrahenten (Pachter, Conductor) zeitweilig… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reubuße — (Arrha poenitentialis), eine Buße, welche der eine Contrahent zu zahlen hat, wenn er von dem bereits völlig abgeschlossenen Vertrage wiederum einseitig zurücktritt. Der Regel nach muß diese Befugniß zum Rücktritt (Reukauf, Jus poenitendi) dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Clausel [1] — Clausel (v. lat. Clausŭla), 1) Schluß, Ende einer Sache; 2) einschränkende Bedingung, Vorbehalt, Verwahrung; bes. 3) (Clausula, Rechtsw.), jeder einer Rede od. einem Rechtsgeschäft beigefügte Satz, in dem irgend etwas näher bestimmt, erklärt od.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gottespfennig — Gottespfennig, 1) (Gottesgeld), was bei einem Vertrage ein Contrahent dem andern gab, u. was, wenn der Vertrag gebrochen wurde, früher der Armenkasse anheimfiel, später der Contrahent behielt, welcher den Vertrag seinerseits erfüllt hatte; 2)… …   Pierer's Universal-Lexikon

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