Erbleihe

Erbleihe

Erbleihe, od. Erbpacht, deutschrechtliche Verleihung von Grundstücken zu freier Benutzung an den Colonen, erblich in seiner Familie, gegen Nutzungszins (Canon, Ehrschatz, Handlohn, Lehnwaare, laudemium).


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Kolonen — Kolonat (abgeleitet von lat.: colonus = Bauer, Pächter) „Bebauungsrecht“, auch als Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht bezeichnet, ist die allgemeine Bezeichnung für die (meist… …   Deutsch Wikipedia

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