Erbvertrag

Erbvertrag

Erbvertrag, s. Erbrecht.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Erbvertrag — (Pactum successorium), das zweiseitige unwiderrufliche Geschäft, dessen unmittelbarer Gegenstand die künftige Beerbung eines od. beider Contrahenten ist. Verträge dieser Ars waren nach Römischem Rechte durchaus unwirksam; dasselbe kannte nur eine …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Erbvertrag — (Pactum successorium), eine vertragsmäßige Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser über sein Vermögen oder Teile desselben verfügt. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 2274–2302) kann ein E. sowie ein denselben ganz oder teilweise… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Erbvertrag — Erbvertrag, Vertrag über den dereinstigen Nachlaß eines der Kontrahenten oder beider, entweder Erbverzichts und Erbeinsetzungsvertrag …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Erbvertrag — Ẹrb|ver|trag 〈m. 1u〉 notariell beglaubigter Vertrag zw. den Erben u. dem Erblasser zu dessen Lebzeiten * * * Ẹrb|ver|trag, der (Rechtsspr.): Vertrag zwischen ↑ 2Erbe u. Erblasser zu dessen Lebzeiten. * * * Erbvertrag,   die vertragliche, nur… …   Universal-Lexikon

  • Erbvertrag — Der Erbvertrag (§ 1941, §§ 2274 ff. BGB) ist neben dem Testament nach deutschem Recht die zweite Möglichkeit, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen über den Verbleib des eigenen oder gemeinschaftlichen Vermögens nach dem Tod zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Erbvertrag, der — Der Êrbvertrag, des es, plur. die träge, S. Erbvergleich …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Erbvertrag — Art der ⇡ Verfügung von Todes wegen (§§ 2274 ff. BGB). E. beschränkt den ⇡ Erblasser in seiner Testierfreiheit, da die Vertragsverfügungen, die ⇡ Erbeinsetzung, ⇡ Vermächtnisse und ⇡ Auflagen enthalten können, einseitiger Änderung entzogen sind.… …   Lexikon der Economics

  • Erbvertrag — Ẹrb|ver|trag …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rostocker Erbvertrag — Der Rostocker Erbvertrag bezeichnet mehrere Vereinbarungen der Hansestadt Rostock mit den Herzögen zu Mecklenburg als Landesherrn. Der Erste Rostocker Erbvertrag wurde im Jahr 1573 zwischen der Stadt Rostock und Johann Albrecht I. zu Mecklenburg… …   Deutsch Wikipedia

  • Erster Rostocker Erbvertrag — Der Erste Rostocker Erbvertrag wurde am 21. September 1573 zwischen der Hansestadt Rostock und dem mecklenburgischen Fürstenhaus geschlossen. Den Fürsten wurde darin die Erbherrschaft, sowie die hohe Gerichtsbarkeit über die Stadt zugestanden,… …   Deutsch Wikipedia

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