Falcidische Quart

Falcidische Quart

Falcidische Quart, nach dem Volkstribunen Falcidius als Urheber benanntes röm. Gesetz, demgemäß der Erbe jedenfalls 1/4 des Erbes erhalten mußte u. deßwegen die 3/4 überschreitende Legate verhältnißmäßig vermindern durfte.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Falcīdische Quart — Falcīdische Quart, s. Falcidisches Gesetz …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Falcidische Quart — Falcidische Quart, im gemeinen Recht die auf einem röm. Gesetz (Falcidĭa lex) vom J. 40 v. Chr. beruhende Bestimmung, daß jeder Erbe mindestens ein Viertel seines Erbteils frei von Vermächtnissen für sich zu behalten beanspruchen kann; vom… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Falcidische Quart — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Falcidia lex — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Falcidisches Gesetz — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Quarta Falcidia — Das Falcidische Gesetz (Falcidia lex) war ein römisches Gesetz aus dem Jahre 40 v. Chr. das auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen wurde. Es regelte die Höhe eines Pflichtteils im römischen Erbrecht. Das Gesetz verordnete, dass… …   Deutsch Wikipedia

  • Falcīdisches Gesetz — Falcīdisches Gesetz, röm. Gesetz, 40 v. Chr. auf den Antrag des Volkstribuns Falcidius erlassen, verordnete, daß niemand mehr als drei Viertel seiner Erbschaft durch Vermächtnis u. dgl. solle vergeben dürfen, damit dem Erben wenigstens ein… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Quarta Falcidĭa — (Falcidische Quart), s. Falcidisches Gesetz …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Legat — Legāt (lat.) oder Vermächtnis, die Zuwendung eines Teils einer Verlassenschaft an eine nicht erbberechtigte Person (Legatār). (S. auch Falcidische Quart.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Quarta Falcidia — Quarta Falcidĭa (lat.), Falcidische Quart (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

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