Leibeigenschaft

Leibeigenschaft

Leibeigenschaft, Leibeigenthum (Servage), mildere Form der Sklaverei, germanischen Ursprungs. Der Leibeigene ist mit seiner Person und seinem Eigenthume von seinem Herrn abhängig; er darf ohne den Willen des Herrn das Gut oder den Wohnsitz nicht verlassen, ohne dessen Erlaubniß keine Ehe eingehen, die Kinder zu keinem anderen Berufe als dem eigenen erziehen, muß bestimmte Dienste leisten und Abgaben entrichten u. ist körperlichen Züchtigungen durch den Herrn unterworfen. Jedoch waren diese Bestimmungen in der Regel nicht alle mit einander verbunden, die L. deßwegen eine strengere od. gelindere. Dieselbe ist gegenwärtig in allen europ. Staaten mit Ausnahme Rußlands aufgehoben. Ueber die verschiedenen Abgaben der Leibeigenen s. die einzelnen Artikel Ehrschatz, Besthaupt, Leibzins, Frohne etc.


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  • Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, der Zustand einer Person, bei welchem dieselbe nebst ihrer ganzen Nachkommenschaft einem Herrn so unterworfen ist, daß Letzter als Eigenthümer des Leibeignen erscheint u. über denselben alle Rechte eines Eigenthümers auszuüben… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Leibeigenschaft — (Halseigenschaft, Grundhörigkeit, Hörigkeit), ein Zustand geminderter Freiheit. Schon in den ältesten Zeiten finden wir bei den germanischen Völkerschaften den Unterschied zwischen Freien und Unfreien ausgeprägt. Die Entstehungsgründe der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Leibeigenschaft — Leibeigenschaft, ein Verhältnis persönlicher Unfreiheit, vermöge dessen jemand nebst seinen Nachkommen einem Herrn zu erzwingbaren Diensten und Abgaben verpflichtet ist, entstand ursprünglich durch Kriegsgefangenschaft, dann durch Geburt,… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Leibeigenschaft — ↑Sklaverei …   Das große Fremdwörterbuch

  • Leibeigenschaft — Die Leibeigenschaft oder Eigenbehörigkeit bezeichnet eine vom Mittelalter bis in die Neuzeit verbreitete persönliche Verfügungsbefugnis eines Leibherrn über einen Leibeigenen.[1] Leibeigene waren zu Frondiensten verpflichtet und durften zur… …   Deutsch Wikipedia

  • Leibeigenschaft — Unfreiheit; Knechtschaft; Sklaverei * * * Leib|ei|gen|schaft [ lai̮p|ai̮gn̩ʃaft], die; (Geschichte): persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Herrn (2): die Leibeigenschaft aufheben. Syn.: ↑ Sklaverei. * * * Leib|ei|gen|schaft 〈f.… …   Universal-Lexikon

  • Leibeigenschaft — Leib: Das altgerm. Wort mhd. līp, ahd. līb, niederl. lijf, engl. life (»Leben«), schwed. liv gehört zu dem unter ↑ leben behandelten Verb. Die alte Bedeutung »Leben«, die im Engl. und im Nord. bewahrt ist, hielt sich im Dt. bis in mhd. Zeit. An… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Leibeigenschaft — * Es ist keine schlimmere Leibeigenschaft als sein eigener Sklave sein. Aehnlich russisch Altmann VI, 429 …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Leibeigenschaft, die — Die Leibeigenschaft, plur. inus. der Zustand, da jemand leibeigen, d.i. für seine Person, und oft auch für seine Güter, ein Eigenthum eines andern ist; im Schwabensp. die Eigenschaft …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Leibeigenschaft — Leib·ei·gen·schaft die; ; nur Sg, hist; der Zustand, jemandes Leibeigene(r) zu sein …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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