Martialgesetz

Martialgesetz

Martialgesetz, das bei Belagerungs- und Kriegszustand (s.d.) geltende Gesetz; besonders in England die Befugnis der Obrigkeiten gegen Volkshaufen, die nach Verlesung der Aufruhrakte nicht auseinander gehen, mit militärischer Gewalt einzuschreiten.


http://www.zeno.org/Herder-1854.

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  • Kriegsstrafrecht — (Martialgesetz), die Grundsätze über die Bestrafung der gegen das Heer, das Feindesland besetzt hat, oder gegen die durch dasselbe eingesetzten Behörden gerichteten strafbaren Handlungen. Die Ausbildung des Kriegsstrafrechts gehört erst der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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