Richter [1]
Richter, zum Urtheilen über Rechtsstreite Beauftragte durch Gesetz u. Amtswahl (ordentliche R.) oder durch die Parteien (Schieds-R.). Gelehrte R., welche Rechtsstudien gemacht haben. R.-collegium soviel wie Gericht, im Gegensatz zum Einzeln-R.
http://www.zeno.org/Herder-1854.