Staatsrecht

Staatsrecht

Staatsrecht, s. Staat.


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  • Staatsrecht — bezeichnet: das rechtswissenschaftliche Gebiet der allgemeinen Staatslehre Staatsrecht (Deutschland) Staatsrecht (Schweiz) Siehe auch: Verfassungsrecht Di …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsrecht — (.ins publicum), im weitern Sinne soviel wie öffentliches Recht; im engern und eigentlichen Sinne wird damit unter Ausscheidung des Straf und Prozeßrechts, des Kirchen und Völkerrechts das Recht bezeichnet, das sich auf den Staat und die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Staatsrecht — (Jus publicum), der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, welche den Staat als solchen, seinen Organismus u. seine Verhältnisse nach innen u. außen zum Gegenstand haben. Insofern das S. hiernach es nur mit Rechtsnormen zu thun hat, unterscheidet… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Staatsrecht — Staatsrecht, Inbegriff der Rechtssätze, welche die Verfassung und die Regierung des Staates betreffen. Man unterscheidet das ideale (natürliche, philos.) S. und das positive S., geteilt in inneres und äußeres S.; das innere zerfällt in… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Staatsrecht — Staats|recht 〈n. 11; unz.〉 1. 〈i. w. S.〉 das von einem Staat geschaffene, die Ausübung der Staatsgewalt betreffende Recht 2. 〈i. e. S.〉 Verfassungsrecht * * * Staats|recht, das: 1. <Pl. selten> Gesamtheit derjenigen Rechtsnormen, die den… …   Universal-Lexikon

  • Staatsrecht (Deutschland) — Das Staatsrecht ist ein Teilgebiet der deutschen Staats und Rechtswissenschaft. Es fällt unter das öffentliche Recht und befasst sich zum einen mit dem Aufbau des Staates und seinen Organen, ihren Beziehungen untereinander und der Gesetzgebung… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsrecht (Schweiz) — Als Staatsrecht bezeichnet man in der Schweiz ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts. Es umfasst die Bundesverfassung, das Verhältnis zwischen Bund und Kantonen, Aufgaben und Arbeitsweise der Bundesbehörden, das Verfahren der Rechtsetzung, die… …   Deutsch Wikipedia

  • Staatsrecht, das — Das Staatsrêcht, des es, plur. die e. 1. Die Rechte, d.i. Befugnisse eines Staates, etwas zu thun oder zu lassen, da es denn auch collective sowohl im Singular als Plural allein von dem ganzen Inbegriffe dieser Befugnisse gebraucht wird. 2. Die… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Staatsrecht — Staats|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Hoheit (Staatsrecht) — Hoheit als staatsrechtlicher bzw. politikwissenschaftlicher Begriff ist Ausfluss der Staatsgewalt. Die aus der Hoheit folgenden Einzelbefugnisse werden als Hoheitsrechte bezeichnet (z. B. die Münzhoheit). Inhaltsverzeichnis 1 Innenpolitische …   Deutsch Wikipedia

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