Interusurium

Interusurium

Interusurium, lat., Zwischeninteresse oder Berechnung, wie viel der Schuldner, der mit dem Willen des Gläubigers eine Schuld früher zahlt als sie fällig ist, zu zahlen habe. Pinckhardt u. Carpzov ziehen vom Capital so viel Zinse ab, um wie viel Jahre die Zahlung der Fälligkeit vorausgeht. Hoffmann u. Leibnitz verlangen eine Summe, welche, mit Einrechnung der davon bis zur Verfallzeit zu ziehenden Zinsen (Leibnitz auch Zinseszinsen), dem wirklichen Capital gleichkommt.


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  • Interusurium — (lat.), 1) der Unterschied zwischen dem zukünftigen Werthe eines Capitals (d.h. demjenigen, den es bekommt, wenn es auf gegebene Zeit zu bestimmten Procenten ausgeliehen worden ist), u. dem baaren, ursprünglichen Werthe. 2) (Commodum… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Interusurĭum — (lat., Diskont, Skonto, Rabatt), der Vorteil, der dem Gläubiger durch Zahlung einer Geldschuld vor der Verfallzeit erwächst. Wird nämlich eine Schuld, die unverzinslich oder mit geringern als landesüblichen Zinsen zu verzinsen ist, vor dem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Interusurium — Interusurĭum (lat.), Zwischenzins, der Vorteil, den ein Gläubiger hat, wenn eine unverzinsliche Schuld früher als am Fälligkeitstage gezahlt wird, kann durch Abzug des Diskonts (Zinsen der Zwischenzeit) ausgeglichen werden …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Interusurium — In|ter|usu|ri|um, das; s, ...ien [spätlat. interusurium] (Rechtsspr. [BGB]): Zwischenzinsen …   Universal-Lexikon

  • Interusurium — In|ter|usu|ri|um das; s, ...ien [...i̯ən] <aus gleichbed. spätlat. interusurium> Zwischenzinsen, die sich als Vorteil des Gläubigers bei vorzeitiger Leistung des Schuldners einer unverzinslichen Geldsumme ergeben …   Das große Fremdwörterbuch

  • Interusurium — In|ter|usu|ri|um, das; s, ...ien <lateinisch> (BGB Zwischenzinsen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Zinsen — (lat. Usurae, Foenus, griech. Τόκος), sind eine Vergütung, welche Jemandem für die von ihm gewährte od. ihm vorenthaltene Nutzung einer Quantität vertretbarer Sachen, nach Verhältniß des Betrags u. der Zeitdauer, in gleichartiger Leistung zukommt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Commŏdum — (lat.), 1) Nutzen, Vortheil; 2) in Vertragsverhältnissen jeder Zuwachs, Früchte u. dgl., die von od. durch die Hauptsache, als Gegenstand des Vertrags, erworben werden. C. repraesentationis, s. Interusurium …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Antizipation — (lat., »Vorausergreifung, Vorausnahme«), ein in verschiedenen Beziehungen angewendeter Ausdruck. In der Logik bezeichnet man mit A. die vorläufige Anerkennung eines Satzes als wahr in Erwartung einer spätern Begründung. In der Rhetorik ist A.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hoffmannsche Methode der Zinsberechnung — Hoffmannsche Methode der Zinsberechnung, s. Interusurium …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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