Bergregal

Bergregal

Bergregal, das Vorrecht des Staates, alle unter der Erde befindlichen edeln Metalle und nutzbare Mineralien auszubeuten, ein Monopol, das den röm. Kaisern ausdrücklich vorbehalten wurde, jetzt aber allgemein ganz oder theilweise verschwunden ist. Denn es zeigte sich bald, daß der Bergbau als Monopol nicht schwunghaft betrieben wurde und wenig Nutzen brachte; daher wurde das B. als Lehen übertragen, jetzt gesteht es der Staat den Eigenthümern des Bodens zu, oder den Auffindern eines Lagers, oder den Unternehmern eines Bergwerkes. In der Regel ist es jedem erlaubt Mineralien zu suchen (zu schürfen) und auszubeuten, wenn er den gesetzlichen Vorschriften Genüge thut. Der Staat behält sich für die Aufgebung seines Regals gewisse Abgaben vor, wohl auch den Verkauf der Ausbeute; gewöhnlich verbindet er mit der Erlaubniß zu bauen die Bedingung, daß gebaut wird und stellt meistens auch einige Beamte zur Oberaufsicht an.


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  • Bergregal — Bẹrg|re|gal 〈n. 11; unz.〉 Recht des Staates (früher des Landesherrn), bestimmte Mineralien selbst auszusuchen u. zu gewinnen * * * Bergregal,   Regalien.   …   Universal-Lexikon

  • Berghoheit — Das Bergregal ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit). Kaiser, Könige und der über ein Territorium… …   Deutsch Wikipedia

  • Regalbergbau — Das Bergregal ist das Verfügungsrecht über die ungehobenen Bodenschätze. Historisch zählte es zu den Regalien, womit man ursprünglich die Herrschaftsrechte des Königs bezeichnete (Berghoheit). Kaiser, Könige und der über ein Territorium… …   Deutsch Wikipedia

  • Regalrecht — Das Regalienrecht (lat. jus regaliae, jus regale oder jus deportus) ist das dem Kirchenherrn, besonders dem König oder Kaiser, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und… …   Deutsch Wikipedia

  • Regalienrecht — Das Regalienrecht (lat. jus regaliae, jus regale oder jus deportus) ist das dem Kirchenherrn, besonders dem König oder Kaiser, zustehende Recht, während einer Sedisvakanz die Einkünfte des verstorbenen Bischofs oder Erzbischofs einzuziehen und… …   Deutsch Wikipedia

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